Baugenehmigung beantragen: Alles, was Sie zur behördlichen Bau-Erlaubnis wissen müssen

Planen Sie den Bau eines Hauses oder eine Erweiterung an Ihrem Haus, geht nichts ohne eine Baugenehmigung. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, müssen Sie einen Bauantrag stellen. Die Baugenehmigung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für private ebenso wie für öffentliche Bauten. Für eine Baugenehmigung fallen Kosten an. Mitunter passiert es, dass der Bauantrag abgelehnt wird. In diesem Fall können Sie Einspruch einlegen. Kennen Sie die häufigsten Fehler bei einem Bauantrag, können Sie eine Ablehnung vermeiden. 

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Baustelle - Foto von Josh Olalde auf Unsplash

Grundlegende Anforderungen an eine Baugenehmigung

Gesetzliche Grundlage für die Baugenehmigung ist das Baugesetzbuch (BauBG), das seit 1960 in Kraft ist und bundesweit gilt. Es regelt die öffentlichen und stadtplanerischen Belange der Kommunen. In den einzelnen Bundesländern besteht daher wenig Spielraum. Das Baugesetzbuch regelt in allen Einzelheiten, welche baulichen Veränderungen im öffentlichen Raum einer Stadt oder Gemeinde möglich sind. 

Für Privatpersonen gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches zunächst nicht. Nur dann, wenn private Bauherren auf öffentlichem Raum bauen wollen, müssen sie die Vorschriften des Baugesetzbuches beachten. Die Baugenehmigung soll sicherstellen, dass der Neubau mit dem Bebauungsplan und dem Bauordnungsrecht konform ist. Sie sichert den Bauherrn bei seinem Bauvorhaben ab. Wurde ohne Baugenehmigung gebaut, muss der Bauherr oft nicht nur ein Bußgeld zahlen, sondern auch oft das Gebäude wieder abreißen. 

Wann eine Baugenehmigung benötigt wird

Eine Baugenehmigung benötigen private Bauherren nicht für jedes Bauvorhaben. Die Regelungen, wann Sie eine Baugenehmigung benötigen, können sich in den einzelnen Bundesländern geringfügig unterscheiden. Grundsätzlich benötigen Sie eine Baugenehmigung beim Bau eines Einfamilienhauses. Ob Sie für den Bau von Garage, Carport, Terrasse oder Gartenteich eine Baugenehmigung benötigen, hängt von der geplanten Größe ab. Hier gelten unterschiedliche Vorschriften, je nach Bundesland. Eine Baugenehmigung kann auch für Anbauten und Nutzungsänderungen erforderlich werden. 

Tipp: In einigen Bundesländern sind bestimmte Bauvorhaben zwar genehmigungsfrei, doch müssen Sie den Bau bei der zuständigen Baubehörde anzeigen.

Anforderungen an einen Bauantrag

Damit eine Baugenehmigung erteilt werden kann, muss ein Bauantrag gestellt werden. Er ist immer von einem Bauvorlageberechtigten zu stellen. Das ist in der Regel ein Architekt, Bauingenieur oder Bauträger. Er trägt alle Informationen und die erforderlichen Unterlagen zusammen, um sie bei der zuständigen Baubehörde einzureichen. Die Baugenehmigungsverfahren können sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Die jeweilige Landesbauordnung regelt das Baugenehmigungsverfahren. Aus ihr geht auch hervor, ob für das von Ihnen geplante Bauvorhaben eine Baugenehmigung benötigt wird. 

Tipp: Stellen Sie eine Bauvoranfrage, bevor Sie tatsächlich eine Baugenehmigung beantragen. Mit der Bauvoranfrage erfahren Sie, ob das Bauvorhaben prinzipiell genehmigt werden kann und ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Formulieren Sie die Anfrage möglichst konkret und beschreiben Sie Ihr Vorhaben genau.

Erforderliche Unterlagen und Nachweise für den Bauantrag

Welche Unterlagen und Nachweise mit dem Bauantrag einzureichen sind, kann sich je nach Bundesland unterscheiden. In jedem Fall sollten Sie die Unterlagen in dreifacher Ausführung einreichen. Mit dem Bauantrag werden in der Regel die folgenden Unterlagen und Nachweise von der zuständigen Baubehörde gefordert: 

  • Auszüge aus amtlichen Flurkarten
  • Lageplan des zuständigen Liegenschaftskatasters
  • Fotografien des zu bebauenden Grundstücks
  • Maße des geplanten Gebäudes und Berechnung von Wohn- und Nutzfläche
  • Beschreibungen, technische Details und Zeichnungen, darunter auch Wasser- und Abwasserleitungen, wenn sie entsprechend des Wasserhaushaltsgesetzes geplant wurden
  • zeichnerische Darstellung des Bauvorhabens durch einen Architekten im Maßstab 1:1.000
  • wenn vorhanden, statische Berechnungen
  • wenn notwendig, Zustimmungen der angrenzenden Nachbarn
  • Nachweise über Brandschutz, Statik, Wärmeschutz und mitunter auch Schallschutz

Stellen Sie eine Bauvoranfrage, können Sie einige dieser Unterlagen bereits vorlegen. Je mehr Unterlagen Sie schon mit der Bauvoranfrage einreichen, desto leichter können die Verantwortlichen bei der Baubehörde entscheiden, ob Ihr Vorhaben durchführbar ist. 

Baugenehmigungsprozess und Dauer

  • Ein Baugenehmigungsverfahren läuft in mehreren Schritten ab:
  • Einholung einer Auskunft beim Bauamt, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, oder Stellen einer Bauvoranfrage
  • Erstellung eines Entwurfs durch den Architekten und Abstimmung mit dem Bauherrn
  • Architekt stellt Bauantrag und erstellt die erforderlichen Unterlagen
  • Prüfung des Bauantrags durch die zuständige Baubehörde
  • Erteilung der Baugenehmigung

Im Schnitt dauert der Genehmigungsprozess drei Monate. Es hängt von der Baubehörde und vom Bauvorhaben ab, wie lange der Baugenehmigungsprozess tatsächlich dauert. Die Baugenehmigung kann bereits nach zwei Wochen erteilt werden, doch kann es auch bis zu sechs Monaten dauern.

Fehler beim Antrag auf Baugenehmigung vermeiden

Vermeiden Sie häufige Fehler beim Antrag auf eine Baugenehmigung, sind Ihre Chancen, eine Baugenehmigung zu bekommen, am größten. Stellen Sie den Bauantrag nicht selbst, sondern beauftragen Sie einen Architekten mit der Erstellung eines Entwurfs und der erforderlichen Unterlagen. Informieren Sie sich bereits bevor Sie den Bauantrag stellen bei der Baubehörde, ob das Bauvorhaben durchführbar ist. Erfragen Sie, welche Unterlagen für den Bauantrag benötigt werden und ob für Ihr Vorhaben überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist. Informieren Sie rechtzeitig Ihre Nachbarn über das Bauvorhaben und holen Sie deren Zustimmung ein. 

Ein Bauantrag kann zusammen mit den geforderten Unterlagen per Post bei der Baubehörde eingereicht werden. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie ihn persönlich abgeben. Warten Sie erst die Erteilung der Baugenehmigung ab. Bevor keine Baugenehmigung vorliegt, dürfen Sie nicht mit dem Bau beginnen.  


Für diesen Artikel ist das Team der VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH verantwortlich.


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